AGB

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Anmeldung Regeln Beschreibung AGBs Organisatorisches


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Allgemeiner Teil

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.
  2. Vertragspartner sind der Teilnehmer (Unterzeichner) und der Veranstalter (Arne Sendke, Obernwöhrener Str. 1, 31655 Stadthagen).
  3. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
  1. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland
  2. Es gilt der Gerichtsstand Stadthagen.
  3. Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages bei Nichtteilnahme ist aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nur bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich. In diesem Fall muss eine Bearbeitungsgebühr von 50% des Teilnahmebetrages einbehalten werden. Nach diesem Zeitpunkt ist eien Rückerstattung ausgeschlossen.
  4. Der Teilnehmer stimmt zu, dass Daten zur Person und den Charakter betreffend für weitere Veranstaltungen des Organisators gespeichert bleiben.

Haftung

  1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländebewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.)
  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sein Verhalten so anzupassen, dass sein Verletzungsrisiko, sowie das seiner Mitspieler, möglichst gering ist.
  3. Der Veranstalter haftet nur für Schäden die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher.
  4. Der Teilnehmer verpflichtet sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Zulassungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Diese Prüfung entbindet den Teilnehmer nicht von der Verpflichtung, ungeeignete oder defekte Ausrüstung sofort aus der Veranstaltung zu entfernen.
  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  2. Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
  4. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Rechte

  1. Alle Rechte - insbesondere die der gewerblichen Vermarktung - an Ton und Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  2. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung.
  3. Aufnahme solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke zulässig.
  1. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  2. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis des Veranstalters zulässig.

Ausschluss

  1. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  2. Teilnehmer die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.
  3. Wer Alkohol konsumiert hat sein Verhalten seinen veränderten körperlichen Reaktion anzupassen und insbesondere auf Kämpfe zu verzichten. Bei einem Verstoß kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  1. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer, auch angemeldete Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschliessen.
  2. Jede Form der Darstellung von sexueller Gewalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss.
  3. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine IT Gegenstände gediebt werden können. Gediebte Gegenstände müssen umgehend der SL ausgehändigt werden. Wird dieses unterlassen erfolgt eine Strafanzeige und der Ausschluss von der Veranstaltung.
  4. Innerhalb von Zelten ist ein "DIEBEN" nur dann kein "STEHLEN", wenn sich dieses konkludent aus dem Verhalten des Zelt-Aufstellenden ergibt. Alles andere wird als Diebstahl betrachtet und strafrechtlich verfolgt.

Sonstige Punkte

  1. Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Veranstaltung eine Einverständnisserklärung des Erziehungsberechtigten und eine volljährige Aufsichtsperson.
  1. Die volljährigen Teilnehmer dürfen sich in geringen Mengen Alkoholiken mitbringen und nach Eigenverantwortung verzehren. Minderjährige ist Alkoholkonsum untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss.